29.05.2015

Leserbrief zur bejubelten Mindestspeicherfrist

Hurra, unser regionaler Hardliner Rudi Wais hat in der WZ wieder mal einen Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung #VDS verbrochen, und wie immer ist er resistent gegen jede Art von Argumenten dagegen. Diesmal wird ja alles viel besser, alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, keine Verfolgung von Bagatellen wie Urheberrechtsverletzungen, und Geheimnisträger sind ja auch geschützt. Alles paletti also?

Mitnichten, schrieb ich in einem Leserbrief.

Leserbrief zur Glosse Hr. Wais 28.05.15, "Vorratsdatenspeicherung"

Hr. Wais, Sie wiederholen sich mit Ihren Behauptungen, dass die Vorratsdatenspeicherung bei irgend etwas helfen könnte.
Wirkliche Argumente kann ich Ihrem Kommentar nicht entnehmen, Gegenargumente zu Ihren Positionen wollen Sie nicht wahrnehmen.

Die jetzt "Mindestspeicherfrist" genannte Vorratsdatenspeicherung hat zwar öffentlichkeitswirksam einen Richtervorbehalt, aber der wird durch zahlreiche Ausnahmen in einer "Nebenabrede" ausgehebelt, wie netzpolitik.org aufgedeckt hat. Alles, was der Gesetzgeber jetzt oder in Zukunft als "Bestandsdaten" festlegt, unterliegt eben gerade nicht der richterlichen Prüfung. Insbesondere fällt darunter auch, dass ohne Prüfung die Zuordnung von IP-Adresse zu Anschlussinhaber abgefragt werden darf. Dies ist genau der eine Fall, den Sie mit der neuen Variante als "ausgeschlossen" behaupten.

Die Aufklärungsquoten für die im neuen Gesetz aufgelisteten Katalogstraftaten liegen bereits jetzt über 80 oder gar 90 Prozent. Ich frage mich, wo die Verhältnismäßigkeit liegt, wenn dadurch massiv Grundrechte eingeschränkt werden. Mit der Speicherung werden über jeden von uns Metadaten, Aufenthaltsorte, Bewegungsprofile über einen langen Zeitraum festgehalten - warum? Deutschland wandelt sich von einer Demokratie zu einem Präventionsstaat, in dem erst mal jeder verdächtig ist. Wollen wir das?

Die in jedem Fall vorhandenen Daten umfassen dabei auch Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Seelsorger, Ärzte usw.! Auch deren Mandanten und Patienten werden natürlich erfasst. Aber sie dürfen "natürlich" nicht verwendet werden. Wer's glaubt ...

Wenn Daten vorhanden sind, wachsen die Begehrlichkeiten, die Nutzung immer mehr auszuweiten. Das sieht man ja an der LKW-Maut, die jetzt flugs um die Datenerfassung für die PKW-Maut ergänzt wird. Dabei wurde im damaligen Mautgesetz klar und deutlich jegliche weitere Nutzung ausgeschlossen. "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern ...".

Ein Untersuchungsausschuss in USA hat festgestellt, dass die Datensammlung des FBI durch den "Patriot Act" genau keine Erfolge bewirkt hat.
Das Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht stellte fest, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts nutzt.
In Frankreich hat die Vorratsdatenspeicherung die Charlie-Hebdo-Morde nicht verhindert.
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland von 2008 bis 2010 hat keinerlei messbare Erfolge vorzuweisen.
Die EU-Kommission legt ein Dokument "Beweise für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung" vor und bestätigt gleichzeitig "Das Dokument erhebt nicht den Anspruch, dass die Notwendigkeit bewiesen wurde".
Es ist erschreckend, dass Sie selbst in Ihrer Glosse schon darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht schon wieder eingreifen muss, um diese Fragen zu klären. Die amtierende deutsche Regierung ist offensichtlich nicht in der Lage, handwerklich so zu arbeiten, dass ihre Gesetze verfassungsgemäß sind. Was für ein Armutszeugnis!

Ende 2014 twittert Maas noch: "#VDS lehne ich entschieden ab. Verstößt gegen Recht auf Privatheit.". Drei Monate später kippt er um, die Karriere ist ihm wichtiger als seine Integrität. Leutheuser-Schnarrenberger ist 1995 für ihre Überzeugung noch eingestanden und wegen des Gesetzes zur Wohnraumüberwachung zurückgetreten. Dafür habe ich immer noch größten Respekt. Für Maas nicht mehr.

Die Aufklärung von Verbrechen ist auch heute schon möglich, ohne anlasslos jeden unter Verdacht zu stellen: die Staatsanwaltschaft kann in Eilfällen schon heute quasi auf Zuruf das Kommunikationsverhalten Tatverdächtiger speichern lassen. Die von der Bundesregierung nun geplante unterschiedslose Jedermannspeicherung würde dagegen hochsensible Daten Millionen unverdächtiger und ungefährlicher Bürger dem ständigen Risiko von falschem Verdacht, Datenklau oder Datenmissbrauch aussetzen. Das droht freie Kommunikation zu ersticken. Wenn Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen durch Anrufe oder im Internet Hilfe suchen können, verhindert dies eine sinnvolle Prävention und kann sogar Leib und Leben von Unbeteiligten gefährden.

Es ist nach wie vor keine gute Idee, anlasslos Daten zu speichern!

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