23.09.2014

Neues von den Fahrtkosten - Leserbrief

Und die unendliche Geschichte geht in die nächste Runde. Die ersten Eltern ziehen vor Gericht.
(veröffentlicht am 23.09.2014)

Leserbrief zur Fahrtkostenübernahme der VGO

Und es macht "bing" - die nächste Runde "Eltern gegen VGO" ist eingeläutet.
Die WZ berichtet über die erste eingereichte Klage.
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was genau die VGO hier plant.
Der Kreistag beschließt einstimmig eine Aufforderung für ein Moratorium.
Danach lehnt der Kreisausschuss einen entsprechenden Antrag wegen Formfehlern ab.
Die VGO droht mit exorbitanten Gebühren, wenn ein Widerspruchsbescheid erlassen wird, um die Eltern abzuschrecken.
Dabei wird sehr unsanft vorgeschlagen, den Widerspruch zurückzunehmen, um diese Gebühren zu vermeiden.
Leider bedeutet die Rücknahme des Widerspruchs, dass die Eltern dann ihren Anspruch auf Fahrtkostenerstattung verlieren, selbst wenn andere Eltern mit ihren Klagen erfolgreich sein sollten.

Dabei vergisst die VGO, dass sie in der Vergangenheit schon mehrere Prozesse vor Gericht verloren hat, sowohl wegen Formfehlern als auch wegen sachlicher Fehler in der Beurteilung der Fahrtkostenübernahme.
Dem Kreiselternbeirat liegt ein Urteil von 2006 vor (4E 865/06 VerwG Gießen), in dem bei einer gemessenen Entfernung von 2,9 km nach einer Begehung die "besondere Gefahr" durch den Richter festgestellt wurde. Es ging in diesem Urteil um den Schulweg von Dortelweil aus, wobei der Weg einige hundert Meter hinter Gebüsch nicht einsehbar war, und sogar beleuchtet ist.
Ironischerweise war damals ebenfalls schon Armin Klein der Beklagte als Vertreter der VGO.

Erstaunlicherweise ignoriert die VGO sowohl alte Urteile als auch die Einschätzungen von fachkundigen Beteiligten an den aktuellen Begehungen. Der Melbacher Schulweg z.B. führt ebenso über einen nicht einsehbaren Feldweg in vergleichbarer Länge, und im Gegensatz zum Dortelweiler Fall ist dieser Feldweg nicht einmal beleuchtet. Hier hat die Polizei den Weg in ihrer Stellungnahme als "besonders gefährlich" bezeichnet.

Das ficht aber die VGO nicht an - sie stuft die Schulwege nach erfolgter Begehung einseitig als "gefährlich" oder "ungefährlich" ein, ohne dass klar wird, welche Grundlagen die jeweiligen Entscheidungen haben.

Ich hoffe ernsthaft darauf, dass die Politik sich besinnt und dem Vorpreschen der VGO zügig Einhalt gebietet, bis eine gemeinsame, sachliche Grundlage für die Beurteilung der Schulwege gefunden wurde, die für die Eltern nachvollziehbar ist. Es kann nicht sein, dass die VGO hier vor den echten Fakten davonrennt und versucht, selbst andere, vollkommen realitätsferne Fakten zu schaffen.

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