09.08.2012

Mein (abgelehnter) Leserbrief zum Leistungsschutzrecht in der WZ

Ich lese ja eigentlich die Wetterauer Zeitung recht gern, und auch den "Meinungstreff" mit den Leserbriefen. Ab und zu schreibe ich auch einen Leserbrief zu einem Thema, das mich besonders interessiert.
Neulich irgendwann hatte die WZ einen Artikel zum heiß diskutierten "Leistungsschutzrecht", der meiner Meinung nach einige Fehler enthielt und recht einseitig war.
Also schrieb ich einen weiteren Leserbrief ...

In der Samstags-WZ erschien ein Artikel über das geplante Leistungsschutzrecht, der wieder einmal sehr einseitig und teilweise sachlich falsch berichtet, was eine fleißige Lobby-Gruppe der Bundesregierung als Gesetzentwurf diktieren will. Sachlich falsch ist schon einmal, dass behauptet wird, die Verleger haben ein Urheberrecht, dass sie wahrnehmen und schützen müssen. Das Urheberrecht verbleibt natürlich beim Urheber, wie der Name sagt. Das deutsche Recht sieht keine Übertragung der Urheberschaft vor, sondern nur eine Übertragung der Nutzungs-(Verwertungs-)Rechte. Die großen Zeitungsverlage übernehmen hier sehr gern zu sehr niedrigen Preisen Artikel von meist freischaffenden Journalisten und kaufen ihnen dabei zu Spottpreisen sämtliche jetzigen und zukünftigen Verwertungsrechte ab. Laut Spiegel Online zählen die freien Journalisten zu den eher schlecht bezahlten Lohngruppen (im Schnitt etwa 17.000 Euro/Jahr, 40 % sogar unter 12.000 Euro/Jahr s. http://goo.gl/4wqSi, in Ostdeutschland zu Stundenlöhnen von ca. 5-6 Euro).
Und hier kommt das Absurde des geplanten Gesetzes zum Vorschein: die Verleger möchten von den Werbeeinnahmen von Google und anderen Werbevermarktern profitieren. Dabei vergessen sie aber, dass die allermeisten Besucher erst durch die Suchmaschinen auf ihre Webseiten gelotst werden. Außerdem gibt es seit 15 Jahren einen etablierten Standard, mit dem Webseitenbetreiber die Suchfunktion von Google etc. aussperren können (teilweise oder ganz, Stichwort robots.txt). Interessanterweise will kein Verleger diese technische Möglichkeit in Anspruch nehmen.
Das ist ungefähr vergleichbar mit der Idee, dass die Friedberger Gewerbebetriebe einen Anteil an den Einnahmen von Bussen, Bahnen und Tankstellen fordern, weil ja die Käufer mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zum Einkaufen kommen und die Geschäfte somit den Verkehrsbetrieben und Tankstellen Kunden zuführen! Welche Verdrehung der Tatsachen!
In diesem Sinne ist also das Leistungsschutzrecht eher ein Monopolrecht für das Schmarotzen an fremden Leistungen. Bekannte, fachkundige Rechtsanwälte lehnen einhellig dieses Gesetzesvorhaben ab: z.B. Udo Vetter und Thomas Stadler, sowie die Organisation irights.info. Udo Vetter ist sogar der Meinung, wenn man im Internet, z.B. in seinem eigenen Blog, nicht mehr unter Bezug, d.h. Zitat oder Verlinkung, seine Meinung äußern darf, "bedroht das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit (Brechts Idee "jeder ist ein Sender"). Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen". Der Medienjournalist Stefan Niggemeier meint dazu, dass hier schon kleinste Textschnipsel geschützt werden. Damit würden die Verlage durch die Hintertür ein Monopolrecht auf Sprache erhalten, weil schon eine Überschrift nach dem LSR schützenswert wäre, und sogar Zitate, die nur eine Überschrift und einen Link enthalten, wären lizenzpflichtig. Hurra, neue Einnahmequellen und ein weites Feld für Abmahnanwälte ...
Die Verlage selbst, die so laut für das neue Recht trommeln, sind übrigens die ersten, die sich gern mal nicht an das Urheberrecht halten, die BILD-Zeitung vorneweg: immer wieder werden ohne Erlaubnis und manchmal sogar gegen ausdrückliche Erklärung hin Bilder übernommen, ohne zu fragen oder ohne zu bezahlen (einige aktuelle Beispiele finden sich wie immer beim bildblog, etwa hier: bildblog.de/40163/).

Da zur Zeit auch die Zirkumzision im MT heiß diskutiert wird, habe ich gar nicht mehr drauf geachtet, ob der Leserbrief veröffentlicht wird oder nicht. Irgendwann erinnert sich auch gar keiner mehr an den Artikel, und dann ist ein Leserbrief eher sinnlos geworden. Ich hatte auch neulich einen durchaus lobenden Leserbrief zu Facebook angefangen, als in der Wochenendbeilage mal das Thema aufkam, durchaus differenziert, wie ich fand. Ich wollte auf das IBM-Thema "Manage your identity" hinweisen, für das ich gelegentlich Vorträge halte (für Schüler Sek I und II, auch Schulelternbeiräte etc., über Datenschutz und Privatsphäre im Allgemeinen und besonders in sozialen Netzwerken wie Facebook und Google Plus), und aus diversen Gründen bin ich nicht rechtzeitig fertig geworden. So kann's passieren. Upps, abgeschweift. Zurück zum Thema Leistungsschutzrecht.

Über die ausdrückliche Ablehnung des Abdrucks, verbunden mit den üblichen Argumenten für ein Leistungsschutzrecht, habe ich mich allerdings dann doch etwas ... gewundert - gelinde gesagt.

in Absprache mit unserer Chefredaktion haben wir beschlossen, Ihren Leserbrief nicht zu veröffentlichen. Denn bei Ihrem Angriff gegen die Verlage sind etliche wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt. So ist beispielsweise die Veröffentlichung von Texten und Fotos für die Verlage mit enormen Kosten verbunden: Recherche, feste und freie Mitarbeiter (die nicht alle so schlecht bezahlt werden), allgemeine Verlagskosten, Druck, Vertrieb, Bereitstellung im Netz usw. Die Suchmaschinen (zum Beispiel) greifen die Texte ab, veröffentlichen sie kostenlos auf ihren Seiten, erzielen damit aber Gewinne, weil sie auf den entsprechenden Seiten Anzeigen platzieren. Deshalb halten wir es für legitim,  dass die Verlage von diesem Kuchen etwas abbekommen wollen. Dass niemand Musik, die ihm nicht gehört, im Internet verbreiten darf, hat sich längst durchgesetzt. Deshalb ist aus unserer Sicht das Leistungsschutzgesetz notwendig .
Auslöser für meinen Blogbeitrag war ein aktueller Blogbeitrag von Udo Vetter im lawblog.

Natürlich ist es gutes Recht der WZ, die Leserbriefe auszuwählen, aber es ist schon ein starkes Stück, einen eigenen Standpunkt pro LSR zu beziehen und konträre Beiträge abzulehnen, die durchaus zur Meinungsbildung der Leser beitragen könnten. Die Links zu meinen Quellen waren übrigens im Leserbrief als Klartext enthalten.

Außerdem stelle ich an einen Leserbrief nicht denselben Anspruch wie an eine wissenschaftliche Arbeit, was die Vollständigkeit angeht. Dass der Redakteur mir vorwirft, "wesentliche Aspekte" nicht zu erwähnen, ist reichlich subjektiv -- schließlich sind diese "wesentlichen Aspekte" genau die Schein-Argumente für das LSR, die ich gerade nicht zum Aufblähen meines Leserbriefs verwenden wollte. Es ist immerhin die autonome Entscheidung jedes Unternehmens, ob es eine Website erstellt und für Suchmaschinen erreichbar macht. Hinterher Geld dafür zu verlangen, halte ich für weltfremd. Ich gehe davon aus, dass unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes die deutschen Zeitungsverlage aus dem Index von Google verschwinden, wie es auch in Belgien kürzlich passiert ist.

Abgesehen davon greife ich nicht "die Verlage" an, sondern die Lobbys und den Gesetzgeber, der sich treiben lässt, so ein unausgegorenes Gesetz zu entwerfen.

2 Kommentare:

  1. Jan Zirn aus Bad Nauheim06.09.12, 20:54

    Hallo,
    das ist echt ein starkes Stück !! Ich lese auch täglich die Wetterauer und schreibe auch ab und zu einen Leserbrief für den Meinungstreff. Aber das, was hier passiert ist, ist im Prinzip schon Zensur.

    Ich werde morgen einen (old fashioned) Brief aufsetzen und an die Wetterauer schreiben und denen androhen, dass meine Frau und ich unser Abo kündigen, wenn das jetzt dort so "einreissen" sollte.

    Das Thema ist ja weitlich diskutiert worden. Und -wie bei den Tante-Emma-Läden- verändert sich die Welt. Dagegen helfen aber keine Gesetze, sondern nur, dass man sein Geschäftsmodell anpasst. Und wenn man das schon nicht einsieht, sollte man wenigstens nicht in vor-demokratische Verhaltensweisen verfallen und andere Meinungen unterdrücken...

    Viele Grüße
    Jan aus Bad Nauheim

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  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    eins gleich vorweg: Das ist kein Leserbrief — ich bitte um Nichtveröffentlichung.
    Ihre Vorgehensweise und Begründung beim Leserbrief zum Leistungsschutzrecht (Sie werden wissen, welchen ich meine) ist reichlich desaströs. Damit meine ich nicht, daß Sie »so dumm« waren, dem Leser diese Begründung auch noch zu schicken. Nein, es ist für Ihre Branche desaströs, weil Sie damit aus Ihrer Sicht kontraproduktiv gehandelt haben. Durch solche Aktionen wird erst recht der Eindruck verstärkt, daß es eben gerade nicht um Meinungsfreiheit usw. geht, sondern ums Finanzielle, besser formuliert: um die Fleischtöpfe.
    Für die Zukunft: Es gibt Zeitungen, bei denen steht auf der Leserbriefseite »Die abgedruckten Leserbriefe spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.« Das hilft — Ihnen und den Lesern.
    Mit freundlichen Grüßen …

    P.S. Möglicherweise brauchen Sie natürlich das Geld von Google und Co., um die Kosten für eine mögliche Abmahung zu begleichen, da Ihr Impressum nur mit (bei mir fünfmaligem) Scrollen zu erreichen ist.

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